Datenschutzbeauftragter:
Besser gleich vom Anwalt!
Hoch spezialisierter Anwalt als Datenschutzbeauftragter
oder
Die 23 wichtigsten Vorteile für Ihr Unternehmen
Prüfung und Erstellung aller Dokumente und Verzeichnisse.
Vollständig. Anwaltlich geprüft. Immer verfügbar.
Als externer Datenschutzbeauftragter und Rechtsanwälte aus Hildesheim erstellen wir die nach der DSGVO und dem BDSG notwendigen Dokumente und Verzeichnisse. Alle Unterlagen werden anwaltlich geprüft und regelmäßig optimiert. Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir erstellen für Sie individuelle Unterlagen, wie z. B.:
- Einwilligungen (Kunden, Beschäftigte usw.)
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Dokumentation der Datenschutzfolgeabschätzung
- Auftragsverarbeitungsvertrag für Ihr Unternehmen inkl. Auditbericht über die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- usw.
Wir stellen Ihnen auch Mustertexte und Bücher zur Verfügung – falls Sie stöbern wollen – die wir als Datenschutzbeauftragte und Anwälte für Datenschutz bereits erarbeitet und veröffentlicht haben.
So entgeht Ihnen keine Vertragslücke oder eine Verlagerung z. B. des Haftungsrisikos. Vergessen Sie nicht: Die meisten Fehler passieren am Schreibtisch. Unterschreiben Sie nichts, bevor wir die Unterlage nicht geprüft haben.
Alle Datenschutzinformationen.
Alles was notwendig ist. Minimieren Sie das Risiko einer Abmahnung!
Wir erstellen auch z. B. die notwendigen Datenschutzerklärungen.
Die Datenschutzerklärungen sollten immer aktuell und vollständig sein. Nur so können Sie Abmahnungen und Bußgelder vermeiden.
Wir kümmern uns nicht nur um Ihre Online-Prozesse, wie Ihre Website, Ihre Social-Media (Facebook, Houzz, Instagram usw.), sondern um Ihre Offline-Prozesse. Wichtig: Auch hier müssen Sie nach Art. 12 ff. DSGVO die richtigen und vollständigen Informationen für Ihre Kunden, Beschäftigten, Lieferanten, Patienten, Dienstleister, Mandanten usw. liefern (z. B. für Gäste-WLAN, Payment-Prozesse, digitale Personalakte).
Wir achten als Juristen und Anwälte darauf, dass die Dokumente stets der aktuellen Rechtsprechung, der aktuellen Gesetzgebung, den Weisungen und Empfehlungen der Landesdatenschutzbehörden sowie der veröffentlichten Literatur entsprechen.
Falls erforderlich, stellen wir Ihnen die notwendigen Änderungen automatisch zur Verfügung: Sie brauchen sich ab dem ersten Tag unserer Zusammenarbeit um nichts mehr kümmern – wir machen das.
Sollte es doch notwendig werden, dass Verfahren oder Prozesse geändert werden oder anders bewertet werden müssen, setzen wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung und besprechen die erforderlichen Schritte.
Mit uns als externer Datenschutzbeauftragter reduzieren Sie das Risiko einer Abmahnung oder einer Schadensersatzforderung usw. deutlich.
100 % Erfahrung.
Alles was man wissen muss.
Dipl. Verwaltungswirt (FH). Studium Rechtswissenschaften, Pädagogik, Informatik. Leibniz Universität Hannover und Comenius Universität, Bratislava, Slowakei. Promotion an der juristischen Fakultät der Comenius Universität bei Prof. Dr. Marian Vrabko. Jurist. Rechtsanwalt. Fachlehrer Dipl. Pädagogik. Informatiker. Fachbuchautor. 20+ Jahre Erfahrung im Datenschutzrecht. 15+ Jahre Tätigkeit in der Kommunal- und Landesverwaltung. 20+ Jahre Tätigkeit in der Erwachsenenbildung (u. a. Fachhochschule für Verwaltungs- und Rechtspflege). 20+ Jahre Rechtsanwalt. Datenschutzauditor (TÜV). Data Protection Risk Manager (FOM). Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit (BDSF).
Sollte reichen, oder?
Datenschutzbeauftragter.
Anwalt.
Datenschützer.
Immer da. 365 Tage/24 Stunden.
Wir sind als Ihr externer Datenschutzbeauftragter (DSB) und Anwalt für Datenschutz aus Hildesheim für Ihr Unternehmen tätig. Alle Aufgaben und Themen, die mit dem Datenschutz in Zusammenhang stehen, werden von uns betreut:
- Beratung der Unternehmensleitung
- Prüfung der Arbeitsverträge
- Prüfung der Webseite/Datenschutzerklärung
- Datenschutz für Webseiten
- Verschwiegenheitserklärungen
- Schweigepflicht (Verpflichtung, Entbindung)
- Nutzung von Fotos, Videos usw.
- Erstellung Arbeitsanweisungen
- Unterstützung Betriebsrat
- Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Erstellung und Prüfung Auftragsverarbeitungsvertrag
- Technische und organisatorische Maßnahmen (Audit, Beratung)
- Arbeitsabläufe
- Auftragsverarbeiter
- Auditierung
- Datenpannen
- Datenschutz und ‑sicherheit
- usw.
Als unabhängige Rechtsanwälte können und dürfen wir Sie individuell beraten. Dieses ist externen Datenschutzbeauftragten, die nicht über eine anwaltliche Zulassung verfügen, nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich nicht möglich.
Wir beraten Ihre betrieblichen Datenschutzkoordinatoren oder internen Datenschutzbeauftragten in allen juristischen Fragen.
Datenschutzbeauftragter: Wenn es gut werden soll – besser gleich vom Anwalt!
Wir übernehmen in unserer Zusammenarbeit für die von uns vorgenommenen Beratungen und Empfehlungen zu 100 % die Haftung.
Professionelle Kommunikation.
Wir reden Sie nicht um Kopf und Kragen.
Wir übernehmen als anwaltlicher externer Datenschutzbeauftragter (externer DSB) auch die Kommunikation mit den betroffenen Personen, Institutionen und Behörden. Als erfahrene Anwälte für Datenschutz und IT-Recht vertreten wir Sie engagiert bundesweit in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Wir wissen als Rechtsanwälte, wann Probleme aus anderen Rechtsgebieten drohen (Wettbewerbsrecht, Schadensersatzrecht, Vertragsrecht, Strafrecht usw.).
Sie bekommen von uns also nicht nur „Datenschutz“, sondern eine umfassende Betreuung. Und wir betreuen Sie nicht nur als externe Datenschutzbeauftragte, sondern auch als Anwälte, ohne dass hierfür weitere Kosten für Sie anfallen.
oder
Hildesheim. Mitten in Deutschland.
Wir sind als externer Datenschutzbeauftragter und als Anwalt für Datenschutz und IT-Recht zu 100 % in Hildesheim und der Umgebung für Hildesheimer Unternehmen da und übernehmen Beauftragungen als externer Datenschutzbeauftragter. Wir unterstützen in Achtum / Uppen, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Himmelsthür, Itzum, Marienburg, Marienburger Höhe, Galgenberg, Moritzberg, Bockfeld, Neuhof, Hildesheimer Wald, Marienrode, Nordstadt, Ochtersum, Oststadt, Stadtfeld, Sorsum, Stadtmitte und Neustadt. Auch in den Städten und Gemeinden im Landkreis Hildesheim betreuen wir Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter: Stadt Alfeld (Leine), Gemeinde Algermissen, Stadt Bad Salzdetfurth, Stadt Bockenem, Gemeinde Diekholzen, Stadt Elze, Gemeinde Freden (Leine), Gemeinde Giesen, Gemeinde Harsum, Stadt Hildesheim, Gemeinde Holle, Gemeinde Lamspringe, Samtgemeinde Leinebergland, Gemeinde Nordstemmen, Stadt Sarstedt, Gemeinde Schellerten, Gemeinde Sibbesse und Gemeinde Söhlde.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter liegt in der Metropolregion Hannover, Hildesheim, Braunschweig und Wolfsburg.
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OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte
Bahnhofsallee 9
31134 Hildesheim
Deutschland
Wir sind 365 Tage rund um die Uhr erreichbar (365/24). Garantiert!
- +49 5121 10 22 10
- ticket@ochsenfeld.com
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Wir antworten werktags garantiert innerhalb vom 24 Stunden.
Was ist besser? Interner oder externer DSB?
Natürlich schlägt unser Herz für den externen Datenschutzbeauftragten: Wir sind davon überzeugt, dass das Thema Datenschutz bei externen anwaltlichen Datenschutzbeauftragten ausgezeichnet aufgehoben ist. Aber so wirklich objektiv sind wir da wohl nicht.
Bilden Sie sich doch Ihre eigene Meinung. Die Auseinandersetzung mit dem folgenden Text hilft vielleicht. Schaden kann das Lesen also jetzt nicht ;o)
Vorbemerkung
Wir sind davon überzeugt, dass es sich beim Datenschutz um ein so spezielles Rechtsgebiet handelt, dass sich ausgebildete Juristen – und im Idealfall sogar spezialisierte Anwälte – darum kümmern sollten.
Sie werden wissen, was wir meinen, wenn Sie einmal erlebt haben, wie »schreckhaft« sich ein externer Datenschutzbeauftragter bei dem spontanen Besuch der Landesdatenschutzbehörde mit vor die Nase gehaltener Beschlagnahmeanordnung verhält. Er hat im Zweifel eben keine Ahnung von der Strafprozessordnung. Wenn Sie Vertragsverhandlungen mit »Nicht-Juristen-Datenschutzbeauftragten« geführt haben oder dessen Bewertung der Rechtmäßigkeit einer Datenübertragung in ein Drittland innerhalb einer Unternehmensgruppe, werden Sie wissen, was wir meinen.
Juristerei ist eben kein »Nice-to-have« beim Datenschutz, sondern die Basis für eine gute Arbeit als Datenschutzbeauftragter.
Natürlich kennen und schätzen wir Kollegen und Kolleginnen, die trotz fehlender juristischer (Formal-)Qualifikation einen richtig guten Job machen. Und (nur) Jurist*in zu sein, reicht natürlich auch nicht aus.
Aber wir meine ja auch »die anderen«. Die, die nach drei Tagen Seminar, hoffnungsvoll und verblendet in die Welt stürmen und sie mit ihren taufrischen datenschutzrechtlichen Erkenntnissen beglücken wollen. Erkenntnisse, die zusammengefasst in die beiden Seminarordner passen.
Das kann nach unserer Auffassung nicht funktionieren und Ihrem Unternehmen sinnvoll helfen.
Aber wie erwähnt – so wirklich objektiv sind wir (wohl) nicht.
Vorteile und Nachteile
Aber was sind jetzt die Vorteile und Nachteile eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten?
Vorteil des internen Datenschutzbeauftragten ist, dass dieser die Prozesse im Unternehmen gut kennt und in die Struktur gut eingebunden ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter muss sich erst einmal in das Unternehmen »hineindenken«. Ein Nachteil bei internen Datenschutzbeauftragte ist ggf., dass der er einen besonderen Kündigungsschutz genießt. Wenn ich also feststelle, dass der Mensch aus irgendwelchen Gründen nicht die richtige Person für die Stelle des Datenschutzbeauftragten ist und ich ihn auch nicht anderweitig einsetzen kann, habe ich ein arbeitsrechtliches Problem. Und jede Kündigung eines internen Beschäftigten hat das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses und ggf. einer Abfindung. Auch muss ich als Unternehmen die notwendige Fachliteratur, Software und Fortbildung bezahlen – und das können schnell 2.000 EUR pro Jahr werden.
Für den externen Datenschutzbeauftragten streitet, dass dieser in der Regel besser qualifiziert ist. Häufig hat er bereits langjährige Erfahrung. Er bildet sich regelmäßig fort und kennt häufig die Akzeptanz- oder Autoritätsprobleme des internen Datenschutzbeauftragten nicht. Gerade wenn der DSB die Aufgaben »so nebenher« macht und im Fokus eher seine »normale« Tätigkeit hat, gerät der Datenschutz schnell in Vergessenheit, wenn die ersten Listen und Dokumente erstellt sind. Hier ist der externe Datenschutzbeauftragte besser: Er hat ein eigenes Interesse, dass er beim Mandanten nicht in Vergessenheit gerät und wird sich daher über die gesamte Vertragslaufzeit für seinen Mandanten einsetzen.
Ein weiterer Vorteil des externen Datenschutzbeauftragten ist, dass dieser sein »Arbeitsset« schon fertig hat – also weiß, welche Dinge er wie erledigt. Er hat »seine« Software, »seine« Dokumente usw. Dadurch verliert das Unternehmen keine Zeit und kann sofort starten.
Zusammenfassung
Beide Möglichkeiten – die Bestellung eines internen oder eines externen Datenschutzbeauftragten – haben Vor- und Nachteile. Wirtschaftlich und arbeitsrechtlich betrachtet, ist ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoller. Das Unternehmen hat keine weiteren Kosten für Versicherungen, Fortbildungen usw. und ist nicht vom Kündigungsschutz betroffen. Zudem kann das Unternehmen Schadensersatzansprüche gegen einen externen Datenschutzbeauftragten i. d. R. »emotionsloser« geltend machen.
* Wir nutzen für die Organisation unserer Termine das Onlinetool der eTermin GmbH, Mättivor 3, 6430 Schwyz, Schweiz. Wenn Sie die Schaltfläche aktivieren, wird Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen. Zur Vereinbarung eines Termins müssen Sie dann weitere Daten eingeben (Name, Vorname, E‑Mail-Adresse). Weitere Angaben, wie Anrede, Titel, Straße, Postleitzahl, Ort können Sie freiwillig angeben.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, in einem Bemerkungsfeld weitere Angaben zu machen und sich zu einer von Ihnen gewählten Zeit an den Termin erinnern zu lassen. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung). Soweit Sie Daten freiwillig angeben, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Wenn Sie keine Daten im Onlinetool angeben möchten, nutzen Sie das Tool bitte nicht, sondern vereinbaren den Termin persönlich bzw. telefonisch +49 5121 102210.
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