OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte

Datenschutzbeauftragter:
Besser gleich vom Anwalt!

Hoch spezialisierter Anwalt als Datenschutzbeauftragter

Erfahrungen & Bewertungen zu OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte

oder

Die 23 wichtigsten Vorteile für Ihr Unternehmen

Datenschutzbeauftragter in Hildesheim

Prüfung und Erstellung aller Dokumente und Verzeichnisse.

Voll­ständig. Anwaltlich geprüft. Immer verfügbar.

Als extern­er Daten­schutzbeauf­tragter und Recht­san­wälte aus Hildesheim erstellen wir die nach der DSGVO und dem BDSG notwendi­gen Doku­mente und Verze­ich­nisse. Alle Unter­la­gen wer­den anwaltlich geprüft und regelmäßig opti­miert. Sie müssen sich um nichts küm­mern. Wir erstellen für Sie indi­vidu­elle Unter­la­gen, wie z. B.:

  • Ein­willi­gun­gen (Kun­den, Beschäftigte usw.)
  • Verze­ich­nis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Doku­men­ta­tion der Datenschutzfolgeabschätzung
  • Auf­tragsver­ar­beitungsver­trag für Ihr Unternehmen inkl. Audit­bericht über die tech­nis­chen und organ­isatorischen Maß­nah­men (TOM)
  • usw. 
Alle Dat­en und Doku­mente stellen wir Ihnen dig­i­tal zur Ver­fü­gung. Wir richt­en Ihnen einen Zugang zu unser­er 100 % sicher­eren Daten­bank ein, damit Sie jed­erzeit auf Ihre Doku­mente zugreifen kön­nen.
Wir stellen Ihnen auch Muster­texte und Büch­er zur Ver­fü­gung – falls Sie stöbern wollen – die wir als Daten­schutzbeauf­tragte und Anwälte für Daten­schutz bere­its erar­beit­et und veröf­fentlicht haben.
 
Als Anwälte nehmen wir die Prü­fung aller daten­schutzrechtlichen Unter­la­gen, die Sie von Ihrem Geschäftspart­ner erhal­ten und unterze­ich­nen sollen (z. B. Auf­tragsver­ar­beitungsverträge (AVV), Geheimhal­tungsvere­in­barun­gen usw.) vor. Sie erhal­ten von uns ein aus­führlich­es Rechtsgutacht­en und eine klare Empfehlung über das weit­ere Vorge­hen. 
So ent­ge­ht Ihnen keine Ver­tragslücke oder eine Ver­lagerung z. B. des Haf­tungsrisikos. Vergessen Sie nicht: Die meis­ten Fehler passieren am Schreibtisch. Unter­schreiben Sie nichts, bevor wir die Unter­lage nicht geprüft haben.
Datenschutzbeauftragter Hildesheim.

Alle Datenschutzinformationen.

Alles was notwendig ist. Min­imieren Sie das Risiko ein­er Abmahnung!

Wir erstellen auch z. B. die notwendi­gen Daten­schutzerk­lärun­gen.

Die Daten­schutzerk­lärun­gen soll­ten immer aktuell und voll­ständig sein. Nur so kön­nen Sie Abmah­nun­gen und Bußgelder vermeiden.

Wir küm­mern uns nicht nur um Ihre Online-Prozesse, wie Ihre Web­site, Ihre Social-Media (Face­book, Houzz, Insta­gram usw.), son­dern um Ihre Offline-Prozesse. Wichtig: Auch hier müssen Sie nach Art. 12 ff. DSGVO die richti­gen und voll­ständi­gen Infor­ma­tio­nen für Ihre Kun­den, Beschäftigten, Liefer­an­ten, Patien­ten, Dien­stleis­ter, Man­dan­ten usw. liefern (z. B. für Gäste-WLAN, Pay­ment-Prozesse, dig­i­tale Personalakte).

Wir acht­en als Juris­ten und Anwälte darauf, dass die Doku­mente stets der aktuellen Recht­sprechung, der aktuellen Geset­zge­bung, den Weisun­gen und Empfehlun­gen der Lan­des­daten­schutzbe­hör­den sowie der veröf­fentlicht­en Lit­er­atur entsprechen.

Falls erforder­lich, stellen wir Ihnen die notwendi­gen Änderun­gen automa­tisch zur Ver­fü­gung: Sie brauchen sich ab dem ersten Tag unser­er Zusam­me­nar­beit um nichts mehr küm­mern – wir machen das. 

Sollte es doch notwendig wer­den, dass Ver­fahren oder Prozesse geän­dert wer­den oder anders bew­ertet wer­den müssen, set­zen wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung und besprechen die erforder­lichen Schritte. 

Mit uns als extern­er Daten­schutzbeauf­tragter reduzieren Sie das Risiko ein­er Abmah­nung oder ein­er Schadenser­satz­forderung usw. deutlich.

Hildesheim - Datenschutzbeauftragter

100 % Erfahrung.

Alles was man wis­sen muss.

Dipl. Ver­wal­tungswirt (FH). Studi­um Rechtswis­senschaften, Päd­a­gogik, Infor­matik. Leib­niz Uni­ver­sität Han­nover und Come­nius Uni­ver­sität, Bratisla­va, Slowakei. Pro­mo­tion an der juris­tis­chen Fakultät der Come­nius Uni­ver­sität bei Prof. Dr. Mar­i­an Vrabko. Jurist. Recht­san­walt. Fach­lehrer Dipl. Päd­a­gogik. Infor­matik­er. Fach­buchau­tor. 20+ Jahre Erfahrung im Daten­schutzrecht. 15+ Jahre Tätigkeit in der Kom­mu­nal- und Lan­desver­wal­tung. 20+ Jahre Tätigkeit in der Erwach­se­nen­bil­dung (u. a. Fach­hochschule für Ver­wal­tungs- und Recht­spflege). 20+ Jahre Recht­san­walt. Daten­schutza­u­di­tor (TÜV). Data Pro­tec­tion Risk Man­ag­er (FOM). Sachver­ständi­ger für Daten­schutz und Daten­sicher­heit (BDSF).

Sollte reichen, oder? 

Datenschutzbeauftragter in Hildesheim

Datenschutzbeauftragter.
Anwalt.
Datenschützer.

Immer da. 365 Tage/24 Stunden.

Wir sind als Ihr extern­er Daten­schutzbeauf­tragter (DSB) und Anwalt für Daten­schutz aus Hildesheim für Ihr Unternehmen tätig. Alle Auf­gaben und The­men, die mit dem Daten­schutz in Zusam­men­hang ste­hen, wer­den von uns betreut:

  • Beratung der Unternehmensleitung
  • Prü­fung der Arbeitsverträge
  • Prü­fung der Webseite/Datenschutzerklärung
  • Daten­schutz für Webseiten
  • Ver­schwiegen­heit­serk­lärun­gen
  • Schweigepflicht (Verpflich­tung, Entbindung)
  • Nutzung von Fotos, Videos usw.
  • Erstel­lung Arbeitsanweisungen
  • Unter­stützung Betriebsrat
  • Erstel­lung und Ver­hand­lung von Betriebsvereinbarungen
  • Erstel­lung und Prü­fung Auftragsverarbeitungsvertrag
  • Tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men (Audit, Beratung)
  • Arbeitsabläufe
  • Auf­tragsver­ar­beit­er
  • Audi­tierung
  • Daten­pan­nen
  • Daten­schutz und ‑sicher­heit
  • usw.

Als unab­hängige Recht­san­wälte kön­nen und dür­fen wir Sie indi­vidu­ell berat­en. Dieses ist exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten, die nicht über eine anwaltliche Zulas­sung ver­fü­gen, nach dem Rechts­di­en­stleis­tungs­ge­setz (RDG) grund­sät­zlich nicht möglich. 

Wir berat­en Ihre betrieblichen Daten­schutzko­or­di­na­toren oder inter­nen Daten­schutzbeauf­tragten in allen juris­tis­chen Fragen.

Daten­schutzbeauf­tragter: Wenn es gut wer­den soll – bess­er gle­ich vom Anwalt!

Wir übernehmen in unser­er Zusam­me­nar­beit für die von uns vorgenomme­nen Beratun­gen und Empfehlun­gen zu 100 % die Haf­tung.

Datenschutzbeauftragter in Hildesheim

Professionelle Kommunikation.

Wir reden Sie nicht um Kopf und Kragen.

Wir übernehmen als anwaltlich­er extern­er Daten­schutzbeauf­tragter (extern­er DSB) auch die Kom­mu­nika­tion mit den betrof­fe­nen Per­so­n­en, Insti­tu­tio­nen und Behör­den. Als erfahrene Anwälte für Daten­schutz und IT-Recht vertreten wir Sie engagiert bun­desweit in außerg­erichtlichen und gerichtlichen Ver­fahren

Wir wis­sen als Recht­san­wälte, wann Prob­leme aus anderen Rechts­ge­bi­eten dro­hen (Wet­tbe­werb­srecht, Schadenser­satzrecht, Ver­tragsrecht, Strafrecht usw.). 

Sie bekom­men von uns also nicht nur „Daten­schutz“, son­dern eine umfassende Betreu­ung. Und wir betreuen Sie nicht nur als externe Daten­schutzbeauf­tragte, son­dern auch als Anwälte, ohne dass hier­für weit­ere Kosten für Sie anfallen.

Datenschutzbeauftragter in Hildesheim

oder

externer Datenschutzbeauftragter

Hildesheim. Mitten in Deutschland.

Hildesheim in HI

Wir sind als extern­er Daten­schutzbeauf­tragter und als Anwalt für Daten­schutz und IT-Recht zu 100 % in Hildesheim und der Umge­bung für Hildesheimer Unternehmen da und übernehmen Beauf­tra­gun­gen als extern­er Daten­schutzbeauf­tragter. Wir unter­stützen in Achtum / Uppen, Baven­st­edt, Drispen­st­edt, Einum, Him­mel­sthür, Itzum, Marien­burg, Marien­burg­er Höhe, Gal­gen­berg, Moritzberg, Bock­feld, Neuhof, Hildesheimer Wald, Marien­rode, Nord­stadt, Ochter­sum, Ost­stadt, Stadt­feld, Sor­sum, Stadt­mitte und Neustadt. Auch in den Städten und Gemein­den im Land­kreis Hildesheim betreuen wir Ihr Unternehmen als extern­er Daten­schutzbeauf­tragter: Stadt Alfeld (Leine), Gemeinde Alger­mis­sen, Stadt Bad Salzdet­furth, Stadt Bock­en­em, Gemeinde Diekholzen, Stadt Elze, Gemeinde Fre­den (Leine), Gemeinde Giesen, Gemeinde Har­sum, Stadt Hildesheim, Gemeinde Holle, Gemeinde Lam­springe, Samt­ge­meinde Leineber­g­land, Gemeinde Nord­stem­men, Stadt Sarst­edt, Gemeinde Schellerten, Gemeinde Sibbesse und Gemeinde Söhlde.

Der Schw­er­punkt unser­er Tätigkeit als extern­er Daten­schutzbeauf­tragter liegt in der Metropol­re­gion Han­nover, Hildesheim, Braun­schweig und Wolfs­burg.

So bewerten uns Mandanten

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OCHSENFELD+COLL Recht­san­wälte
Bahn­hof­sallee 9
31134 Hildesheim
Deutsch­land

Wir sind 365 Tage rund um die Uhr erre­ich­bar (365/24). Garantiert!

Senden Sie uns eine E‑Mail.

Wir antworten werk­tags garantiert inner­halb vom 24 Stunden.

Was ist besser? Interner oder externer DSB?

Natür­lich schlägt unser Herz für den exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten: Wir sind davon überzeugt, dass das The­ma Daten­schutz bei exter­nen anwaltlichen Daten­schutzbeauf­tragten aus­geze­ich­net aufge­hoben ist. Aber so wirk­lich objek­tiv sind wir da wohl nicht.

Bilden Sie sich doch Ihre eigene Mei­n­ung. Die Auseinan­der­set­zung mit dem fol­gen­den Text hil­ft vielle­icht. Schaden kann das Lesen also jet­zt nicht ;o)

Vorbemerkung

Wir sind davon überzeugt, dass es sich beim Daten­schutz um ein so spezielles Rechts­ge­bi­et han­delt, dass sich aus­ge­bildete Juris­ten – und im Ide­al­fall sog­ar spezial­isierte Anwälte – darum küm­mern sollten.

Sie wer­den wis­sen, was wir meinen, wenn Sie ein­mal erlebt haben, wie »schreck­haft« sich ein extern­er Daten­schutzbeauf­tragter bei dem spon­ta­nen Besuch der Lan­des­daten­schutzbe­hörde mit vor die Nase gehal­tener Beschlagnah­meanord­nung ver­hält. Er hat im Zweifel eben keine Ahnung von der Straf­prozes­sor­d­nung. Wenn Sie Ver­tragsver­hand­lun­gen mit »Nicht-Juris­ten-Daten­schutzbeauf­tragten« geführt haben oder dessen Bew­er­tung der Recht­mäßigkeit ein­er Datenüber­tra­gung in ein Drit­t­land inner­halb ein­er Unternehmensgruppe, wer­den Sie wis­sen, was wir meinen.

Juris­terei ist eben kein »Nice-to-have« beim Daten­schutz, son­dern die Basis für eine gute Arbeit als Datenschutzbeauftragter.

Natür­lich ken­nen und schätzen wir Kol­le­gen und Kol­legin­nen, die trotz fehlen­der juris­tis­ch­er (Formal-)Qualifikation einen richtig guten Job machen. Und (nur) Jurist*in zu sein, reicht natür­lich auch nicht aus. 

Aber wir meine ja auch »die anderen«. Die, die nach drei Tagen Sem­i­nar, hoff­nungsvoll und verblendet in die Welt stür­men und sie mit ihren taufrischen daten­schutzrechtlichen Erken­nt­nis­sen beglück­en wollen. Erken­nt­nisse, die zusam­menge­fasst in die bei­den Sem­i­narord­ner passen. 

Das kann nach unser­er Auf­fas­sung nicht funk­tion­ieren und Ihrem Unternehmen sin­nvoll helfen. 

Aber wie erwäh­nt – so wirk­lich objek­tiv sind wir (wohl) nicht.

Vorteile und Nachteile

Aber was sind jet­zt die Vorteile und Nachteile eines inter­nen oder exter­nen Datenschutzbeauftragten?

Vorteil des inter­nen Daten­schutzbeauf­tragten ist, dass dieser die Prozesse im Unternehmen gut ken­nt und in die Struk­tur gut einge­bun­den ist. Ein extern­er Daten­schutzbeauf­tragter muss sich erst ein­mal in das Unternehmen »hinein­denken«. Ein Nachteil bei inter­nen Daten­schutzbeauf­tragte ist ggf., dass der er einen beson­deren Kündi­gungss­chutz genießt. Wenn ich also fest­stelle, dass der Men­sch aus irgendwelchen Grün­den nicht die richtige Per­son für die Stelle des Daten­schutzbeauf­tragten ist und ich ihn auch nicht ander­weit­ig ein­set­zen kann, habe ich ein arbeit­srechtlich­es Prob­lem. Und jede Kündi­gung eines inter­nen Beschäftigten hat das Risiko eines Kündi­gungss­chutzprozess­es und ggf. ein­er Abfind­ung. Auch muss ich als Unternehmen die notwendi­ge Fach­lit­er­atur, Soft­ware und Fort­bil­dung bezahlen – und das kön­nen schnell 2.000 EUR pro Jahr werden.

Für den exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten stre­it­et, dass dieser in der Regel bess­er qual­i­fiziert ist. Häu­fig hat er bere­its langjährige Erfahrung. Er bildet sich regelmäßig fort und ken­nt häu­fig die Akzep­tanz- oder Autorität­sprob­leme des inter­nen Daten­schutzbeauf­tragten nicht. Ger­ade wenn der DSB die Auf­gaben »so neben­her« macht und im Fokus eher seine »nor­male« Tätigkeit hat, gerät der Daten­schutz schnell in Vergessen­heit, wenn die ersten Lis­ten und Doku­mente erstellt sind. Hier ist der externe Daten­schutzbeauf­tragte bess­er: Er hat ein eigenes Inter­esse, dass er beim Man­dan­ten nicht in Vergessen­heit gerät und wird sich daher über die gesamte Ver­tragslaufzeit für seinen Man­dan­ten einsetzen.

Ein weit­er­er Vorteil des exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten ist, dass dieser sein »Arbeits­set«  schon fer­tig hat – also weiß, welche Dinge er wie erledigt. Er hat »seine« Soft­ware, »seine« Doku­mente usw. Dadurch ver­liert das Unternehmen keine Zeit und kann sofort starten.

Zusammenfassung

Bei­de Möglichkeit­en – die Bestel­lung eines inter­nen oder eines exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten – haben Vor- und Nachteile. Wirtschaftlich und arbeit­srechtlich betra­chtet, ist ein extern­er Daten­schutzbeauf­tragter sin­nvoller. Das Unternehmen hat keine weit­eren Kosten für Ver­sicherun­gen, Fort­bil­dun­gen usw. und ist nicht vom Kündi­gungss­chutz betrof­fen. Zudem kann das Unternehmen Schadenser­satzansprüche gegen einen exter­nen Daten­schutzbeauf­tragten i. d. R. »emo­tion­slos­er« gel­tend machen.

* Wir nutzen für die Organ­i­sa­tion unser­er Ter­mine das Online­tool der eTer­min GmbH, Mät­tivor 3, 6430 Schwyz, Schweiz. Wenn Sie die Schalt­fläche aktivieren, wird Ihre IP-Adresse an den Anbi­eter über­tra­gen. Zur Vere­in­barung eines Ter­mins müssen Sie dann weit­ere Dat­en eingeben (Name, Vor­name, E‑Mail-Adresse). Weit­ere Angaben, wie Anrede, Titel, Straße, Postleitzahl, Ort kön­nen Sie frei­willig angeben. 

Zudem haben Sie die Möglichkeit, in einem Bemerkungs­feld weit­ere Angaben zu machen und sich zu ein­er von Ihnen gewählten Zeit an den Ter­min erin­nern zu lassen. Die Ver­ar­beitung dieser per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en erfol­gt auf Grund­lage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Ver­tragsan­bah­nung, Ver­tragser­fül­lung). Soweit Sie Dat­en frei­willig angeben, erfol­gt die Ver­ar­beitung auf der Grund­lage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Ein­willi­gung). Wenn Sie keine Dat­en im Online­tool angeben möcht­en, nutzen Sie das Tool bitte nicht, son­dern vere­in­baren den Ter­min per­sön­lich bzw. tele­fonisch +49 5121 102210. 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum Daten­schutz find­en Sie auf der Web­seite der eTer­min GmbH (www.etermin.net), ins­beson­dere in der Daten­schutzerk­lärung. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie auch in der Daten­schutzerk­lärung dieser Web­seite